Treuhandstiftungen

Die Ernst-Abbe-Stiftung verwaltet unselbständige Stiftungen des privaten Rechts.
Dazu gehören:

Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden. Die Rechtsform der Treuhandstiftung ist daher in der Regel ein geeignetes Instrument für einen Stifter, der sein Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen will, ohne im Rahmen der Satzung eine Struktur schaffen zu müssen, die eine umfangreiche Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde.