Pension/Gleichstellungen

1888 entwickelte Ernst Abbe das Modell einer Altersversorgung der Mitarbeiter der Firmen Carl Zeiss und des Glaswerks Schott & Gen. Mit dem Pensionsstatut wurde den Angestellten und Arbeitern der Stiftungsbetriebe ein materiell und ideell abgesichertes Leben möglich gemacht.

Die Ernst-Abbe-Stiftung hat die Verwaltung, Berechnung und Auszahlung dieser Pensionen übernommen. Die Finanzierung der Pensionsleistungen erfolgt überwiegend durch den Freistaat Thüringen und die Jenapharm GmbH.

1993 beschließt der Bundestag das Gesetz zur Gleichstellung mit Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebietes. Mit diesem Gesetz wurden Pensionsansprüche und Pensionsanwartschaften nach dem Pensionsstatut der Carl-Zeiss-Stiftung den in Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebietes erworbenen Ansprüchen gleichgestellt.

Die Ernst-Abbe-Stiftung ist Versorgungsträgerin im Sinne dieses Gesetzes. Auf Anforderung der jeweiligen Rentenversicherungsträger erarbeitet sie die Unterlagen zur Rentenberechnung für den Zeitraum, in dem der betreffende Rentenantragsteller Ansprüche im Sinne des Pensionsstatuts der Carl-Zeiss-Stiftung erworben hat.

Ansprechpartner

Ernst-Abbe-Stiftung
Versorgungsträger
Ernst-Abbe-Straße 18
07743 Jena

Tel.: 03641 63911-66
Fax: 03641 63911-69
E-Mail: versorgungstraeger[at]ernst-abbe-stiftung.de

Sprechzeiten

nach telefonischer Vereinbarung